Schlichten statt Richten – die Schiedsstelle
Peggy Bräunig
© Stadt Klingenthal

Schlichten statt Richten – die Schiedsstelle

Zur Beilegung von Streitigkeiten wird nicht immer ein gerichtlicher Beschluss benötigt, der in den meisten Fällen mit einer großen finanziellen Belastung und zeitlichem Aufwand verbunden ist. Eine echte Alternative bilden die Schiedsstellen, die es, außer in Bayern und Baden Württemberg, in allen Bundesländern und deren Gemeinden gibt.

Bereits seit 1992 existiert die Schiedsstelle im Klingenthaler Rathaus und kümmert sich um die Rat suchenden Bürger aus Klingenthal, Mühlleithen und Zwota und deren Belange. Seit dem Ausscheiden des langjährigen Friedensrichters Friedrich Thoß ist nun die Stelle durch  Peggy Bräunig besetzt. Die 38jährige Klingenthalerin ist schon seit 5 Jahren gemeinsam mit Frieder Thoß in der Schiedsstelle tätig und wurde vom Klingenthaler Stadtrat einstimmig als neue Friedensrichterin gewählt.  Am 4. Januar 2012 wurde sie durch die Amtsgerichtsdirektorin Inge Bahlmann in Auerbach vereidigt. Die neue Friedensrichterin ist seit 2009 Geschäftsführerin der Bezirksvereinigung der Schiedsmänner und Schiedsfrauen für die Amtsgerichtsbezirke Plauen, Zwickau und Auerbach.

Friedrich Thoß wurde für seine langjährige ehrenamtliche Tätigkeit als Friedensrichter der Stadt Klingenthal und der Gemeinde Zwota bei seiner Verabschiedung vom Stadtrat Klingethal mit dem Bürgerpreis 2011 geehrt.

Die Arbeit an Schiedsstellen ist eine ehrenamtliche Tätigkeit und unterliegt der Kontrolle der Amtsgerichte. Alle Schiedspersonen sind vereidigt und unterliegen der absoluten Schweigepflicht. Für welche Streitigkeiten kann und sollte eine Schiedsstelle Ansprechpartner sein?

  • Nachbarschaftsstreitigkeiten aller Art
  • Beleidigung
  • Mietprobleme bis zu einem Streitwert von ca. 750 €
  • Hausfriedensbruch
  • Leichte Körperverletzungsdelikte (die nicht gerichtlich anhängig sind)
  • Verletzung des Briefgeheimnisses
  • Zivilrechtliche Belange bis ca. 750 €

Wer eine außergerichtliche Lösung erreichen möchte, hat die Möglichkeit, dies in mündlicher oder schriftlicher Form dort zu beantragen.
Die Schiedsstelle im Klingenthaler Rathaus bietet hierfür Hilfe an.
Dafür benötigt werden:

  • Name und Adresse der Gegenpartei
  • Eine kurze Schilderung der Angelegenheit
  • Eine Anzahlung von 35 € für Auslagen des Antrages, die nach Schlichtung abgerechnet wird

Es ergehen dann Einladungen zu einem Schlichtungstermin (2 Wochen nach Antragsaufnahme).
Unentschuldigtes Fernbleiben von Schlichtungsverhandlungen wird mit einem Bußgeld belegt. Den Abschluss einer Schlichtung bildet ein Protokoll, das durch Amtssiegel sowie die Unterschriften der Parteien rechtskräftig und amtsbindend ist.
Bei dieser Art der Lösung des Konfliktes gibt es keine Gewinner und Verlierer - es gibt eine Schlichtung, die für beide Seiten akzeptabel ist.

Durch diese Möglichkeit der außergerichtlichen Klärung entfallen lästige Anwaltsbesuche mit kostenintensiver Beratung, es entstehen keine langen Gerichtswartezeiten, die zwischen 1 - 2 Jahr betragen können.
Schiedsstellen sind kostengünstige, schnelle, bürgernahe, unbürokratische Institutionen, die von jedem genutzt werden können.

Die Schiedsstelle Klingenthal ist jeden 1. Dienstag im Monat von 16:00 - 18:00 Uhr besetzt

 

 
 
 
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