Alarmfahrten von Einsatzfahrzeugen

Warum fahren die Fahrzeuge der Feuerwehr im Einsatzfall mit Blaulicht und Martinshorn (Sondersignal)?

Nach §38 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dürfen Fahrzeuge der Feuerwehr das Sondersignal verwenden, um Menschenleben zu retten, schwere gesund- heitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden oder um bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Dieses Sondersignal wird eingesetzt, um die Vorrangigkeit dieser Fahrt anderen Verkehrsteilnehmern deutlich zu machen. Andere Verkehrsteilnehmer haben umgehend freie Bahn zu schaffen.

Die im §38 StVO genannten "Wegerechte" gelten nur, wenn die Kombination aus Blaulicht und Martinshorn eingesetzt wird. Aus diesem Grund fahren Fahrzeuge der Feuerwehr bei einer entsprechenden Einsatzlage auch in der Nacht mit vollem Sondersignal. Der alleinige Einsatz des Blaulichtes ist nach gültiger Rechtsprechung nicht ausreichend, da die Vorrangigkeit der Fahrt für andere Verkehrsteilnehmer nicht erkennbar wäre!

Wir bitten also um Ihr Verständnis, wenn nachts ein Fahrzeug der Feuerwehr an Ihrem Haus mit eingeschaltetem Martinshorn vorbei fährt. Dies dient nur zur Ihrer und unserer Sicherheit!

 

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