Stadtverwaltung:
037467 / 61-0
Kirchstr. 14
stadt@klingenthal.de Klingenthal
Touristinformation:
037467 / 648-32
Schloßstr. 3
touristinfo@klingenthal.de
Website: www.klingenthal.de
 
Schlichten statt Richten – die Schiedsstelle
Letzter Friedensrichter: Peter Ostoja-Zagorski
© Stadt Klingenthal

Schlichten statt Richten – die Schiedsstelle

Zur Beilegung von Streitigkeiten wird nicht immer ein gerichtlicher Beschluss benötigt, der in den meisten Fällen mit einer großen finanziellen Belastung und zeitlichem Aufwand verbunden ist. Eine echte Alternative bilden die Schiedsstellen, die es, außer in Bayern und Baden Württemberg, in allen Bundesländern und deren Gemeinden gibt.
Bereits seit 1992 existiert die Schiedsstelle im Klingenthaler Rathaus und kümmert sich um die Rat suchenden Bürger aus Klingenthal, Mühlleithen und Zwota und deren Belange.
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Klingenthal hat in seiner Sitzung am 28. November 2023 mehrheitlich Andreas Sternberg als Friedensrichter gewählt. Er wurde am 31. Januar 2024 durch die Amtsgerichtsdirektorin Inge Bahlmann in Auerbach vereidigt und bekleidet dieses Amt nun für die kommenden 5 Jahre.

Die Arbeit an Schiedsstellen ist eine ehrenamtliche Tätigkeit und unterliegt der Kontrolle der Amtsgerichte. Alle Schiedspersonen sind vereidigt und unterliegen der absoluten Schweigepflicht. Für welche Streitigkeiten kann und sollte eine Schiedsstelle Ansprechpartner sein?
  •     Nachbarschaftsstreitigkeiten aller Art
  •     Beleidigung
  •     Mietprobleme bis zu einem Streitwert von ca. 750 €
  •     Hausfriedensbruch
  •     Leichte Körperverletzungsdelikte (die nicht gerichtlich anhängig sind)
  •     Verletzung des Briefgeheimnisses
  •     Zivilrechtliche Belange bis ca. 750 €
Wer eine außergerichtliche Lösung erreichen möchte, hat die Möglichkeit, dies in mündlicher oder schriftlicher Form dort zu beantragen.
Die Schiedsstelle im Klingenthaler Rathaus bietet hierfür Hilfe an.
Dafür benötigt werden:
  •     Name und Adresse der Gegenpartei
  •     Eine kurze Schilderung der Angelegenheit
  •     Eine Anzahlung von 35 € für Auslagen des Antrages, die nach Schlichtung
        abgerechnet wird
Es ergehen dann Einladungen zu einem Schlichtungstermin (2 Wochen nach Antragsaufnahme).
Unentschuldigtes Fernbleiben von Schlichtungsverhandlungen wird mit einem Bußgeld belegt. Den Abschluss einer Schlichtung bildet ein Protokoll, das durch Amtssiegel sowie die Unterschriften der Parteien rechtskräftig und amtsbindend ist.

Bei dieser Art der Lösung des Konfliktes gibt es keine Gewinner und Verlierer - es gibt eine Schlichtung, die für beide Seiten akzeptabel ist.

Durch diese Möglichkeit der außergerichtlichen Klärung entfallen lästige Anwaltsbesuche mit kostenintensiver Beratung, es entstehen keine langen Gerichtswartezeiten, die zwischen 1 - 2 Jahr betragen können.

Schiedsstellen sind kostengünstige, schnelle, bürgernahe, unbürokratische Institutionen, die von jedem genutzt werden können.

Gern können Sie Ihre Anfrage auch per Mail an schiedsstelle@klingenthal.de senden. 
 
URL:
Titel: Schlichten statt Richten – die Schiedsstelle
Druckdatum: 19.04.2024