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Änderung des Flächennutzungsplanes „Camping- und Caravanplatz Dürrenbachtal“
Lageplan (Ausschnitt) des Geltungsbereiches
Datenquelle: Geo SN, dl-de/by-2-0 (SN DOP-020)

Änderung des Flächennutzungsplanes „Camping- und Caravanplatz Dürrenbachtal“

Ortsübliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Klingenthal über die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Änderung des Flächennutzungsplanes „Camping- und Caravanplatz Dürrenbachtal“ Fassung 11/2025

Downloads:

> Original dieser Bekanntmachung

> Planurkunde Änderung Flächennutzungsplan

> Flächennutzungsplanänderung — Begründung

Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.11.2025 die Entwurfsunterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplanes „Camping- und Caravanplatz Dürrenbachtal“, Fassung 11/2025, gebilligt und die Unterlagen zur öffentlichen Beteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie zur Durchführung der Beteiligung der betroffenen Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach§ 4 Abs. 2 BauGB (Beschlussnummer: 123) bestimmt.
Das Plangebiet befindet sich nördlich des Freibades Klingenthal auf den Flurstücken 1075/1 und 1072/2 der Gemarkung Klingenthal. Die Lage wird auch aus dem Lageplan (im Original enthalten) ersichtlich.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Camping- und Caravanplatz Dürrenbachtal“ und ist planungsrechtliche Voraussetzung für die Modernisierung des bestehenden Campingplatzes im Geltungsbereich des vorgenannten Bebauungsplanes.

Der Flächennutzungsplan wird dadurch wie gefolgt geändert: Es entfällt im Änderungsbereich die bisherige Darstellung einer Teilfläche für Wald. Die neuen Darstellungen lauten Sondergebiet „Camping- und Caravanplatz Dürrenbachtal" (nach § 11 BauNVO) sowie Grünflächen mit Zweckbestimmung Campingplatz und Spielplatz/Feuerstelle.

Die Entwurfsunterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplanes „Camping- und Caravanplatz Dürrenbachtal" und die Begründung mit Umweltbericht, beide Fassung 11/2025, sowie diese Bekanntmachung werden in der Zeit vom 08.12.2025 bis 16.01.2026 ins > Internet eingestellt sowie über das > Zentrale Landesportal für Raumordnungs und Bauleitplanung zugänglich gemacht.
Als zusätzliche leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die vorgenannten Unterlagen während des vorab genannten Zeitraums in der Stadtverwaltung Klingenthal (Rathaus), Zimmer 107, Kirchstraße 14, 08248 Klingenthal während der Dienstzeiten:
Montag geschlossen
Dienstag 9–12 Uhr und 13–18 Uhr
Mittwoch 9–12 Uhr
Donnerstag 9–12 Uhr und 13–16 Uhr
Freitag 9–12 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Neben den o. g. Unterlagen werden die für die Große Kreisstadt Klingenthal wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ebenfalls öffentlich ausgelegt.
Es liegen folgende umweltbezogene Stellungnahmen (Downloads):

> Landesdirektion Sachsen [a]

> Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie [b]

> Sächsisches Oberbergamt [c]

> Planungsverband Region Chemnitz [d]

> Landratsamt Vogtlandkreis [e]

> Zweckverband Naturpark Erzgebirge/Vogtland [f]

mit Aussagen zu den folgenden Schutzgütern vor:

1. Tiere & Pflanzen
2. Boden & Fläche
3. Wasser
4. Landschaft
5. Klima
6. Kultur & Sachgüter
7. Mensch
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen vorrangig elektronisch per > E-Mail übermittelt werden. In Ausnahmefällen ist aber weiterhin auch die Übermittlung auf einem anderen Weg z. B. postalisch an Stadt Klingenthal, Kirchstraße 14, 08248 Klingenthal oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung (Rathaus), Kirchstraße 14, 08248 Klingenthal, möglich. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass Vereinigungen im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umwelt­Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen sind, die sie im Rahmen der Auslegung nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Zeitgleich werden die betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Datenschutz: Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Großen Kreisstadt Klingenthal in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e Datenschutz­Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Klingenthal, 28.11.2025

Judith Sandner
Oberbürgermeisterin
 

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