Entwurf des Einzelhandelskonzeptes
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Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes
Ortsübliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt über die öffentliche Beteiligung zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Klingenthal
> DOWNLOAD BekanntmachungDer Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.06.2025 den Entwurf zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Klingenthal beschlossen und die Unterlagen zur öffentlichen Beteiligung sowie zur Durchführung der Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange bestimmt (Beschlussnummer: 88).
Einzelhandelskonzepte – als städtebauliche Entwicklungskonzepte i. S. v. § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch – stellen für Städte und Gemeinden eine unverzichtbare Grundlage für sachgerechte Planungen zur Steuerung des Einzelhandels sowie zur Beurteilung und Abwägung von insbesondere großflächigen Einzelhandelsvorhaben dar. Vor diesem Hintergrund wurde am 25.11.2015 ein erstes Einzelhandelskonzept vom Stadtrat einstimmig beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt am 11.12.2015. Jedoch bedürfen Einzelhandelskonzepte einer regelmäßigen Aktualisierung. Die Fortschreibung des aus dem Jahr 2015 stammenden Einzelhandelskonzeptes umfasste insbesondere eine Aktualisierung der angebots- und nachfrageseitigen Datenbasis sowie eine Neubewertung der daraus abgeleiteten Entwicklungsperspektiven für den Einzelhandelsstandort Klingenthal.
Die Entwurfsunterlagen zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Klingenthal in der Fassung vom 16.05.2025 sind in der Zeit vom 21.07.2025 bis 22.08.2025 hier auf der Internetseite eingestellt sowie über das
> Bürgerbeteiligungsportal der Großen Kreisstadt Klingenthal zugänglich gemacht.
> DOWNLOAD Einzelhandelskonzeptes der Stadt Klingenthal | FortschreibungAls zusätzliche leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die Entwurfsunterlagen während des vorab genannten Zeitraums in der Stadtverwaltung Klingenthal (Rathaus), Zimmer 107, Kirchstraße 14, 08248 Klingenthal während der Dienstzeiten:
Montag geschlossen
Dienstag 9.00–12.00 Uhr und 13.00–18.00 Uhr
Mittwoch 9.00–12.00 Uhr
Donnerstag 9.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr
Freitag 9.00–12.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen vorrangig elektronisch per E-Mail an
> beteiligung[at]stadt-klingenthal.de übermittelt werden. In Ausnahmefällen ist aber weiterhin auch die Übermittlung auf einem anderen Weg z. B. postalisch an Stadt Klingenthal, Kirchstraße 14, 08248 Klingenthal oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung (Rathaus), Kirchstraße 14, 08248 Klingenthal, möglich. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.
Zeitgleich werden die betroffenen Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Datenschutz: Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Großen Kreisstadt Klingenthal in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das
Ergebnis der Prüfung.
Klingenthal, 01.07.2025
(Siegel)
Judith Sandner
Oberbürgermeisterin
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