Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik
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Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik

Öffentliche Bekanntgabe über die Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik (RWS) in einem bestimmten Wahlbezirk aus dem Amtsblatt der Großen Kreisstadt Klingenthal vom Dienstag, 28.01.2025 / Ausgabe 02-2025 / Jahrgang 2 > AMTSBLATT ANSEHEN

Im Wahlbezirk 3 – Feuerwehrdepot Wache I kommt es zur Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik. Hierfür werden speziell gekennzeichnete Stimmzettel, bei denen über einen Kennbuchstaben das Geschlecht und die Altersgruppe verschlüsselt sind, verwendet.
Geregelt ist dieses Verfahren im Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Wahlstatistikgesetz – WStatG) vom 21. Mai 1999 (BGBl. I S. 1023), zuletzt geändert durch Artikel 1a des Gesetzes vom 27. April 2013 (BGBl. I S. 962).
Die repräsentative Wahlstatistik bildet die Basis für eine wahlpolitische und soziologische Analyse der Wahlergebnisse und vermittelt ein spezifisches Bild der politischen Willensäußerung.
Eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ist ausgeschlossen, indem:
  • die ausgewählten Urnen-/Briefwahlwahlbezirke mindestens 400 Wahlberechtigte/Wähler/-innen umfassen müssen.
  • die Geburtsjahrgänge zu so großen Gruppen zusammengefasst werden, dass keine Rückschlüsse auf das Wahlverhalten möglich sind.
  • die Wählerverzeichnisse und die gekennzeichneten Stimmzettel nicht zusammengeführt werden dürfen.
  • die Auszählung der Stimmzettel im Wahllokal zunächst ohne statistische Auswertung erfolgt. Diese wird im Nachgang unter dem Schutz des Statistikgeheimnisses ohne Nutzung des Wählerverzeichnisses im Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen durchgeführt.
  • wahlstatistische Erhebungen nur von Gemeinden vorgenommen werden dürfen, bei denen durch Landesgesetz eine Trennung der Statistikstelle von anderen kommunalen Verwaltungsstellen sichergestellt und das Statistikgeheimnis durch Organisation und Verfahren gewährleistet ist.
  • die Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik nur für den Freistaat Sachsen und nicht für einzelne Wahlbezirke veröffentlicht werden.
Zur Erfassung der Wahlbeteiligung wurden 10 Geburtsjahresgruppen getrennt nach dem Geschlecht festgelegt:

Kennung, Geburtsjahresgruppe

männlich, divers, ohne Angabe im Geburtenregister

A1  2005 – 2007
A2  2001 – 2004
B1  1996 – 2000
B2  1991 – 1995
C1  1986 – 1990
C2  1981 – 1985
D1  1976 – 1980
D2  1966 – 1975
E1  1956 – 1965
F1  1955 und früher

weiblich

G1  2005 – 2007
G2  2001 – 2004
H1  1996 – 2000
H2  1991 – 1995
I1  1986 – 1990
I2  1981 – 1985
K1  1976 – 1980
K2  1966 – 1975
L1  1956 – 1965
M1  1955 und früher

Die Registrierung des Stimmabgabeverhaltens erfolgt für 6 Geburtsjahresgruppen getrennt nach dem Geschlecht:

männlich, divers, ohne Angabe im Geburtenregister

A  2001 bis 2007
B  1991 bis 2000
C  1981 bis 1990
D  1966 bis 1980
E  1956 bis 1965
F  1955 und früher

G  2001 bis 2007
H  1991 bis 2000
I  1981 bis 1990
K  1966 bis 1980
L  1956 bis 1965
M  1955 und früher
 

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