1.) mit beiliegenden Lageplan möchten wir Sie über die geplante Wanderwege-Abschnitt-Sperrungen im Umgriff Buchwaldstraße/Zehnerweg im Landeswaldrevier Zwota ab dem 06.11. bis voraussichtlich 01.12.2023 informieren.
Es handelt sich um planmäßige Waldpflege-/Holzerntemaßnahmen (§ 16 SächsWaldG – Prinzipien einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft) mit nachgelagerten Baggertätigkeiten zur Instandsetzung/-haltung der forstbetrieblichen Infrastruktur.
Die Beeinträchtigungen der touristisch genutzten forstbetrieblichen Infrastruktur gelten ausschließlich für den jeweiligen Arbeitsbereich und sind auf den Wegen durch Absperrbanner oder Hinweisschilder mit Trassierband gekennzeichnet.
Die Maßnahmen sind mit dem VSC Klingenthal abgestimmt.
An Feiertagen und dem Wochenende sind die Wege – sofern keine Hiebsortabsperrungen aufgrund verkehrssicherungsrechtlicher Zwangslagen vor Ort installiert sind – passierbar.
Eine absperrungsnahe Umleitungsroute verläuft entlang der Vogtlandarena und dem Waldbad Klingenthal (gelbe Markierung im Lageplan).
Bitte unterstützen Sie uns und teilen diese Information im Rahmen ihres Wirkungskreises den entsprechenden Akteuren, Erholungssuchenden etc. mit.
Die Sperrung der Wanderwege-Abschnitte dient der Sicherheit von Erholungssuchenden!!!
Die Sperrung betrifft den Bereich der Zubringerloipe zum Kiel zwischen Wettinplatz und Rollerbahn. Die Loipe kann voraussichtlich dieses Jahr nicht mehr präpariert werden.
Wir werden versuchen, das Holz dort so schnell wie möglich wegzubekommen, so dass ab Januar eventuell wieder gespurt werden kann.
Die Eigentliche Holzernte findet an der Rollerbahn statt. Diese sollte bis Mitte Dezember abgeschlossen sein, so dass es dort danach keine Einschränkungen mehr gibt.
Es handelt sich um planmäßige Waldumbau-/Waldpflegemaßnahmen (§ 16 SächsWaldG – Prinzipien einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft) mit nachgelagerten Baggertätigkeiten zur Instandsetzung/-
Instandhaltung der forstbetrieblichen Infrastruktur.
Die Beeinträchtigungen der touristisch genutzten forstbetrieblichen Infrastruktur gelten ausschließlich für den jeweiligen Arbeitsbereich und sind auf den Wegen durch Absperrbanner oder
Hinweisschilder mit Trassierband gekennzeichnet.
An Feiertagen und dem Wochenende sind die Wege – sofern keine Hiebsortabsperrungen aufgrund verkehrssicherungsrechtlicher Zwangslagen vor Ort installiert sind – passierbar.
Es ist jedoch stellenweise mit Reisig-Restmaterial und weiteren Verunreinigungen bis zum Abschluss der Wegeinstandsetzung zu rechnen.
Bitte unterstützen Sie uns und teilen diese Information im Rahmen ihres Wirkungskreises den entsprechenden Akteuren, Erholungssuchenden etc. mit.
Die Sperrung der Wanderwege-Abschnitte dient der Sicherheit von Erholungssuchenden!!!
Wir bitten Sie daher um Verständnis für die temporären Nutzungseinschränkungen der touristischen Infrastruktur im Forstbezirk Adorf.
Es handelt sich um planmäßige Waldpflege-/Holzerntemaßnahmen (§ 16 SächsWaldG – Prinzipien einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft) mit nachgelagerten Baggertätigkeiten zur Instandsetzung/-haltung der forstbetrieblichen Infrastruktur.
Die Beeinträchtigungen der touristisch genutzten forstbetrieblichen Infrastruktur gelten ausschließlich für den jeweiligen Arbeitsbereich und sind auf den Wegen durch Absperrbanner oder Hinweisschilder mit Trassierband gekennzeichnet.
Im Vorgriff der geplanten Maßnahmen fand am 27.07.2023 ein Waldsymposium statt, wobei die waldbaulichen/naturschutzfachlichen Ziele sowie Form/Umsetzung der Baustellenkommunikation/Besucherlenkung inkl. Umleitungsrouten für die gesperrte Wanderwegkulisse vorgestellt wurden.
An Feiertagen und dem Wochenende sind die Wege – sofern keine Hiebsortabsperrungen aufgrund verkehrssicherungsrechtlicher Zwangslagen vor Ort installiert sind – passierbar.
Eine erste absperrungsnahe Umleitungsroute verläuft entlang des Meiselteich (Umleitungsroute 2, Vgl. Lageplan), eine zweite absperrungsnahe Umleitungsroute verläuft parallel des Dürrenbachweg entlang eines beschilderten Maschinenweges (Umleitungsroute 1, Vgl. Lageplan).
Bitte unterstützen Sie uns und teilen diese Information im Rahmen ihres Wirkungskreises den entsprechenden Akteuren, Erholungssuchenden etc. mit.
Die Sperrung der Wanderwege-Abschnitte dient der Sicherheit von Erholungssuchenden!!!
Wir bitten Sie daher um Verständnis für die temporären Nutzungseinschränkungen der touristischen Infrastruktur im Forstbezirk Adorf.
_______________________________________________________________________Staatsbetrieb Sachsenforst
Forstbezirk Adorf
Kärrnerstr. 1 | 08261 Schöneck
Tel.: +4937464 3309222 | Mobil: +491733713132 E-Mail: sascha.barthel@smekul.sachsen.de
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