Sperrung durch Forstarbeiten
Verlegung von Wanderwegen
© Archiv Stadt Klingenthal

Sperrung durch Forstarbeiten

(1.)

aufgrund einer außerordentlich starken Befallsituation mit Borkenkäfern (überwiegend Kupferstecher in tlw. Vergesellschaftung mit Buchdrucker) möchten wir Sie über die umfänglich begonnenen Sanierungsarbeiten im Landeswaldrevier Zwota informieren.

Die räumliche Befall-Kulisse umfasst das komplette Revier Zwota und ist geprägt von befallenen Einzelbäumen sowie sog. „Käfer-Nestern“ ( ≥ 3 Bäume) bis hin zu größeren „Befall-Fronten“ ( ≥ 50 Bäume) im Bereich Sammerberg, Schlosserberg und in Teilen auch  Buchwaldstraße und Dürrenbachweg.

 

Es handelt sich um außerplanmäßige Sanierungstätigkeiten (§ 18 Abs. 1 Satz 5 SächsWaldG – Pflegliche Bewirtschaftung des Waldes ) zur Bekämpfung tierischer Forstschädlinge mit nachgelagerten Baggertätigkeiten zur Instandsetzung/-

Instandhaltung der forstbetrieblichen Infrastruktur.  

Die Beeinträchtigungen der touristisch genutzten forstbetrieblichen Infrastruktur gelten ausschließlich für den jeweiligen Arbeitsbereich.

Aufgrund der räumlichen Sanierungsdynamik werden keine Umleitungsrouten ausgewiesen.

An Feiertagen und dem Wochenende sind die Wege – sofern keine Hiebsortabsperrungen aufgrund verkehrssicherungsrechtlicher Zwangslagen vor Ort installiert sind – passierbar.

Es ist jedoch stellenweise mit Reisig-Restmaterial und weiteren Verunreinigungen bis zum Abschluss der Wegeinstandsetzung zu rechnen.





(2.)

mit beiliegendem Lageplan möchten wir Sie über die bevorstehende Wegesperrung im Bereich des Eisenbahnweges (in der Karte rot markiert) im Landeswaldrevier Muldenberg bis voraussichtlich 30.09.2026 informieren.

 
Es handelt sich um planmäßige Waldumbau-/Waldpflegemaßnahmen (§ 16 SächsWaldG – Prinzipien einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft) mit nachgelagerten Baggertätigkeiten zur Instandsetzung/-

Instandhaltung der forstbetrieblichen Infrastruktur.  

Die Beeinträchtigungen der touristisch genutzten forstbetrieblichen Infrastruktur gelten ausschließlich für den jeweiligen Arbeitsbereich.


>>>Lageplan<<< 

An Feiertagen und dem Wochenende sind die Wege – sofern keine Hiebsortabsperrungen aufgrund verkehrssicherungsrechtlicher Zwangslagen vor Ort installiert sind – passierbar.

Es ist jedoch stellenweise mit Reisig-Restmaterial und weiteren Verunreinigungen bis zum Abschluss der Wegeinstandsetzung zu rechnen.

 

Bitte unterstützen Sie uns und teilen diese Information im Rahmen ihres Wirkungskreises den entsprechenden Akteuren, Erholungssuchenden etc. mit.

Die Sperrung der Wanderwege-Abschnitte dient der Sicherheit von Erholungssuchenden!!!

Wir bitten Sie daher um Verständnis für die temporären Nutzungseinschränkungen der touristischen Infrastruktur im Forstbezirk Adorf.



 

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