Sperrung durch Forstarbeiten

Sperrung durch Forstarbeiten

1.) mit beiliegenden Lageplan möchten wir Sie über die Wanderwege-Abschnitt-Sperrung im Bereich des Langenbrückenflügel im Landeswaldrevier Kottenheide bis voraussichtlich Ende Mai 2023 informieren.

>>> Lageplan <<<

Es handelt sich um planmäßige Waldpflege-/Holzerntemaßnahmen (§ 16 SächsWaldG – Prinzipien einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft) sowie naturschutzfachlich motivierte Bachlaufrenaturierungen mit nachgelagerten Baggertätigkeiten zur Instandsetzung/-haltung der forstbetrieblichen Infrastruktur.

Die Beeinträchtigungen der touristisch genutzten forstbetrieblichen Infrastruktur gelten ausschließlich für den jeweiligen Arbeitsbereich und  sind auf den Wegen durch Absperrbanner oder Hinweisschilder mit Trassierband gekennzeichnet.

An Feiertagen und dem Wochenende sind die Wege – sofern keine Hiebsortabsperrungen aufgrund verkehrssicherungsrechtlicher Zwangslagen vor Ort installiert sind – passierbar.

Es ist jedoch stellenweise mit Reisig-Restmaterial und weiteren Verunreinigungen bis zur Wegeinstandsetzung zu rechnen.

Eine Umleitungsroute können Sie aus dem Lageplan entnehmen.

Die Sperrung der Wanderwege-Abschnitte dient der Sicherheit von Erholungssuchenden!!!

Wir bitten Sie daher um Verständnis für die temporären Nutzungseinschränkungen der touristischen Infrastruktur im Forstbezirk Adorf.

2.) mit beiliegenden Lageplan möchten wir Sie über die Wanderwege-Abschnitt-Sperrung im Bereich des Kammweges im Landeswaldrevier Schneckenstein ab 15.05 bis voraussichtlich 31.07 2023 informieren.

>>> Lageplan <<<

Es handelt sich um planmäßige Waldpflege-/Holzerntemaßnahmen (§ 16 SächsWaldG – Prinzipien einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft) sowie naturschutzfachlich motivierte Bachlaufrenaturierungen mit nachgelagerten Baggertätigkeiten zur Instandsetzung/-haltung der forstbetrieblichen Infrastruktur.

Die Beeinträchtigungen der touristisch genutzten forstbetrieblichen Infrastruktur gelten ausschließlich für den jeweiligen Arbeitsbereich und  sind auf den Wegen durch Absperrbanner oder Hinweisschilder mit Trassierband gekennzeichnet.

An Feiertagen und dem Wochenende sind die Wege – sofern keine Hiebsortabsperrungen aufgrund verkehrssicherungsrechtlicher Zwangslagen vor Ort installiert sind – passierbar.

Es ist jedoch stellenweise mit Reisig-Restmaterial und weiteren Verunreinigungen bis zur Wegeinstandsetzung zu rechnen.

Eine Umleitungsroute können Sie aus dem Lageplan entnehmen.

Für etwaige Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Pietrock

SB Waldökologie und Naturschutz

Forstbezirk Adorf

_______________________________________________________________________ 
Staatsbetrieb Sachsenforst
Forstbezirk Adorf
Kärrnerstr. 1 | 08261 Schöneck
Tel.: +4937464 3309214 | FAX: +49374643309226 | Mobil: +491735776507
Paul.Pietrock@smekul.sachsen.de  |  www.sachsenforst.de  |  Download Capabilities
 

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