Wahl zum 8. Sächsischen Landtag
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Wahl zum 8. Sächsischen Landtag

LANDTAGSWAHL 2024

Am 1. September 2024 findet die Wahl zum 8. Sächsischen Landtag statt. Die Große Kreisstadt Klingenthal gehört zum Wahlkreis 2 – Vogtland 2 – des Vogtlandkreises.

Das Wahlgebiet der Großen Kreisstadt Klingenthal wird wie folgt gegliedert:
(Wahlbezirk und Wahllokal mit Anschrift sowie Angaben zur Barrierefreiheit)

Wahlbezirk 1: Kita „Zwoticher Waldwichtel“
OT Zwota, Klingenthaler Str. 45, 08267 Klingenthal
Nicht barrierefrei

Wahlbezirk 2: Kita „Kids + Co.“
Kopernikusring 5, 08248 Klingenthal
Nicht barrierefrei

Wahlbezirk 3: Feuerwehrdepot Wache I
Talstr. 22, 08248 Klingenthal
Nicht barrierefrei

Wahlbezirk 4: Rathaus Klingenthal
Vogtlandkeller, Kirchstr. 14, 08248 Klingenthal
Nicht barrierefrei

Wahlbezirk 5: Geschäftsstelle VSC Klingenthal e.V.
Auerbacher Str. 152, 08248 Klingenthal
Barrierefrei

Wahlbezirk 6: Feuerwehrdepot Wache III
Gutenbergstr. 2, 08248 Klingenthal
Barrierefrei

Wahlberechtigte erhalten voraussichtlich ab 26. Juli 2024 einen Wahlbenachrichtigungsbrief per Post. Wer bis zum 11. August 2024 keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, hat ab 12. August 2024 das Recht zur Einsichtnahme und Berichtigung des Wählerverzeichnisses. Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte der Öffentlichen Bekanntmachung im > digitalen Amtsblatt der Großen Kreisstadt Klingenthal vom 22.07.2024/Ausgabe 12-2024/Jahrgang 1. Der Wahlbenachrichtigungsbrief enthält unter anderem Informationen über Ihre Wählerverzeichnisnummer, den für Sie geltenden Wahlbezirk und Informationen zur Barrierefreiheit Ihres Wahllokales sowie Kontaktmöglichkeiten, wo Sie Informationen über einen anderen barrierefreien Wahlraum erhalten können.

Die Wahlbenachrichtigung enthält außerdem alle relevanten Informationen zur Beantragung der Briefwahlunterlagen. Auf der Rückseite finden Sie auch bereits einen Vordruck für den Wahlscheinantrag, vorzugsweise nutzen Sie für die Beantragung jedoch gerne den personalisierten QR-Code auf der Vorderseite Ihres Wahlbenachrichtigungsbriefes. Alles was Sie hierfür benötigen ist ein mit dem Internet verbundenes Mobiltelefon. Alternativ können Sie auch über > DIESEN LINK die Briefwahl online beantragen.

Bitte beachten Sie, dass Briefwahlunterlagen zwar ab sofort beantragt werden können, eine Briefwahl vor Ort im Einwohnermeldeamt und die Versendung der Briefwahlunterlagen kann jedoch frühestens nach Lieferung der Stimmzettel erfolgen. Diese wird im Laufe der 31. KW erwartet.

Ihr Wahlamt

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