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Festsetzung des Hochwasserentstehungsgebietes „Zwickauer Mulde oberhalb Schwarzwasser“; Öffentlichkeitsbeteiligung
> DOWNLOAD Original dieser BekanntmachungBekanntmachungzur erneuten öffentlichen Auslegung des Verordnungsentwurfes zur Festsetzungdes Hochwasserentstehungsgebiets „Zwickauer Mulde oberhalb Schwarzwasser“Vom 16.02.2026
I.Die Landesdirektion Sachsen als obere Wasserbehörde beabsichtigt den Erlass einer Rechtsverordnung zur Festsetzung des Hochwasserentstehungsgebietes „Zwickauer Mulde oberhalb Schwarzwasser“ gemäß § 76 Absatz 1 Satz 2 Sächsisches Wassergesetz vom 12. Juli 2013 (SächsGVBl. S. 503), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. Juni 2024 (Sächs-GVBl. S. 636) geändert worden ist.
Die Wiederholung der öffentlichen Auslegung erfolgt auf Grund eines formellen Fehlers bei der ersten Auslegung und ohne inhaltliche Änderung im Vergleich zur ersten Auslegung.
II.Das festzusetzende Hochwasserentstehungsgebiet führt die Bezeichnung „Zwickauer Mulde oberhalb Schwarzwasser“. Es erstreckt sich im Landkreis Erzgebirgskreis auf Teile der Städ-te Eibenstock, Johanngeorgenstadt, Lauter-Bernsbach sowie der Gemeinden Bockau, Schönheide, Stützengrün und Zschorlau. Im Landkreis Vogtlandkreis erstreckt es sich auf Teile der Städte Auerbach/Vogtl., Klingenthal und Schöneck/Vogtl. sowie der Gemeinden Grünbach und Muldenhammer.
Das Hochwasserentstehungsgebiet besteht aus einer zusammenhängenden Fläche und hat eine Größe von 24 497 Hektar.
Der Geltungsbereich der Rechtsverordnung ergibt sich aus den Detailkarten.
III.Der Verordnungsentwurf liegt in der Zeit
vom
16. März 2026 bis einschließlich 15. April 2026in der
Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Chemnitz, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, während der Dienststunden
Montag bis Donnerstag: 9:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag: 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr.
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Die Unterlagen, die ausgelegt werden, beinhalten den Entwurf der Rechtsverordnung nebst Anlagen sowie den Entwurf der Begründung der Verordnung. Zu den Anlagen der Rechtsverordnung gehören:
1. Flurstücksverzeichnis
2. Gesamtkarte
3. Übersichtskarte Detailkarten
4. 133 Detailkarten
IV.
Einwendungen gegen die Festsetzung des Schutzgebietes sowie Anregungen zum Entwurf können innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das heißt
bis einschließlich 29. April 2026 bei der
Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz schriftlich (mit eigenhändiger Unterschrift), zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form vorgebracht werden. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente sind über die Internetseite
https://www.lds.sachsen.de/kontakt abrufbar.
Einwendungen müssen den Vor- und Familiennamen sowie die vollständige Anschrift des Einwenders enthalten.
Die Landesdirektion Sachsen prüft die fristgemäß vorgebrachten Einwendungen und Anregungen. Maßgeblich für die Einhaltung der Einwendungs- und Äußerungsfrist ist das Eingangsdatum.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Landesdirektion Sachsen personenbezogene Daten in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Weitere Informationen über die Verarbeitung der Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung der Daten finden Sie unter dem Link https://www.lds.sachsen.de/datenschutz sowie in dem unter der Rubrik „Wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren Oberflächenwasser und Hochwasserschutz“ eingestellten Informationsblatt.
V. Diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind während des oben genannten Zeitraums auch auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter dem Link
https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung unter der Rubrik Umweltschutz - Wasserwirtschaft einsehbar. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.
Klingenthal, den 16.02.2026
Carsten Förster
Erster ehrenamtlicher Stellvertreter der Oberbürgermeisterin im Auftrag der Landesdirektion Sachsen
Große Kreisstadt Klingenthal
Kirchstraße 14
08248 Klingenthal