© RAPIS Sachsen
Außenbereichssatzung
Mit der Außenbereichssatzung (§ 35 Abs. 6 BauGB) kann eine Gemeinde die Bebaubarkeit im Außenbereich erleichtern. Dies ist jedoch nur möglich in Gebieten, die bereits eine Wohnbebauung mit eigenem Gewicht aufweisen. Die Außenbereichssatzung ist der Entwicklungsatzung ähnlich. Es geschieht jedoch keine Umwandung zu einem Innenbereich.
Damit gibt es auch weniger Entwicklungsmöglichkeiten. Es bleibt immer die begrenzte Beurteilung eines Außenbereichsvorhabens. Es entfallen lediglich die Hinterungsgründe wie Entstehung/ Verfestigung einer Splittersiedlung oder Verbrauch von Landwirtschaftsflächen.
Auf dem Gebiet der Stadt Klingenthal wurden folgenden Außenbereichssatzungen erlassen:
- Außenbereichssatzung „Ecke Höhenweg/Kammweg“
- Außenbereichssatzung „Höhenweg/Waldgutstraße“
- Außenbereichssatzung „Am Aschberg“
- Außenbereichssatzung „Mühlleithen“
Die Außenbereichssatzungen können im Bauamt der Stadt Klingenthal, Kirchstraße 14, 08248 Klingenthal während der
> Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden.
Laufende Verfahren werden in dieser Kategorie publiziert.
© N1 Ingenieurgesellschaft mbH
Außenbereichssatzung „Mühlleithen“
Ortsübliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Klingenthal über das Inkrafttreten der Außenbereichsatzung „Mühlleithen“
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Klingenthal hat am 04.06.2024 in öffentlicher Sitzung die Außenbereichssatzung „Mühlleithen“ gemäß § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen (Beschluss Nr. 635). Die Satzung tritt mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.
Downloads. Nachfolgend stehen zum Download als pdf-Dokument bereit:
> Bekanntmachung Inkrafttreten der Außenbereichssatzung „Mühlleithen“ (pdf) > Begründung zur Außenbereichssatzung „Mühlleithen“ (pdf)> Planurkunde zur Außenbereichssatzung „Mühlleithen“ (pdf)