Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan
© Geoportal Vogtlandkreis

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan ist das vorbereitenden Planungsinstrument, welches die bauliche oder sonstige Nutzung auf dem Gebiet der Stadt Klingenthal (bisher ohne den Ortsteil Zwota) nach den voraussehbaren Bedürfnissen für die nächsten 10 Jahre in Grundzügen darstellt. Dabei übernimmt der Flächennutzungsplan die Grundsätze und Ziele der übergeordneten Planungen und bildet die wichtigste Grundlage für die nachfolgende verbindliche Bauleitplanung (> Bebauungsplan).

Für die Stadt Klingenthal liegt ein Flächennutzungsplan mit Stand September 1994 sowie mehrere Änderungen hierzu vor. Der Plan soll demnächst umfänglich überarbeitet und für den Ortsteil Zwota ergänzt werden.

Der Flächennutzungsplan sowie die in Kraft getretene Änderungen können im Bauamt der Stadt Klingenthal, Kirchstraße 14, 08248 Klingenthal während der > Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden.

Digital steht der Flächennutzungsplan einschließlich der Änderungen im Geoportal des Vogtlandkreises unter dem Thema „Bauen und Wohnen“ zur Verfügung. > GEOPORTAL

Derzeit laufende Änderungsverfahren werden in dieser Kategorie publiziert
 
Genehmigung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes „Camping- und Caravanplatz Dürrenbachtal“
Geltungsbereich der FNP-Änderung
© Büro für Städtebau GmbH Chemnitz

Genehmigung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes „Camping- und Caravanplatz Dürrenbachtal“

Ortsübliche Bekanntmachung gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch

Genehmigung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes „Camping- und Caravanplatz Dürrenbachtal“

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Klingenthal hat am 28.04.2026 in öffentlicher Sitzung den Feststellungsbeschluss zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes „Camping- und Caravanplatz Dürrenbachtal“, Fassung 04/2026 (Beschluss-Nr. 162) gefasst.

Mit Bescheid des Landratsamtes Vogtlandkreis vom 20.08.2026 (Aktenzeichen 621.316-221-2026/2) wurde die Genehmigung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes „Camping- und Caravanplatz Dürrenbachtal“ erteilt.

Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung der Erteilung  der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) wird die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes „Camping- und Caravanplatz Dürrenbachtal“ wirksam.

Die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes „Camping- und Caravanplatz Dürrenbachtal“ kann einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung bei der Stadtverwaltung Klingenthal (Rathaus), Kirchstraße 14, 08248 Klingenthal, Zimmer 109 während der üblichen Sprechzeiten  

Montag geschlossen
Dienstag  9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch 9.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

eingesehen werden. Jedermann kann die Unterlagen einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.

Zudem sind die Unterlagen ins Internet unter www.klingenthal.de/DE/Buerger-und-Rathaus/Stadtplanung/Flaechennutzungsplaene/index.html eingestellt sowie über das Zentrale Landesportal www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite zugänglich gemacht.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1–3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Großen Kreisstadt Klingenthal, Stadtverwaltung, Kirchstraße 14, 08248 Klingenthal geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39–42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

Hinweis auf § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
  4. vor Ablauf der in Satz 1 genannte Frist
    a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder
    b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formfehler gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Klingenthal, 09.10.2026

Judith Sandner
Oberbürgermeisterin

DOWNLOADS:

> Bekanntmachung

> Planurkunde

> Begründung mit Umweltbericht

> Zusammenfassende Erklärung