Ortsübliche Bekanntmachung gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch
Genehmigung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes „Camping- und Caravanplatz Dürrenbachtal“
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Klingenthal hat am 28.04.2026 in öffentlicher Sitzung den Feststellungsbeschluss zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes „Camping- und Caravanplatz Dürrenbachtal“, Fassung 04/2026 (Beschluss-Nr. 162) gefasst.
Mit Bescheid des Landratsamtes Vogtlandkreis vom 20.08.2026 (Aktenzeichen 621.316-221-2026/2) wurde die Genehmigung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes „Camping- und Caravanplatz Dürrenbachtal“ erteilt.
Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) wird die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes „Camping- und Caravanplatz Dürrenbachtal“ wirksam.
Die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes „Camping- und Caravanplatz Dürrenbachtal“ kann einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung bei der Stadtverwaltung Klingenthal (Rathaus), Kirchstraße 14, 08248 Klingenthal, Zimmer 109 während der üblichen Sprechzeiten
Montag geschlossen
Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch 9.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr
eingesehen werden. Jedermann kann die Unterlagen einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.
Zudem sind die Unterlagen ins Internet unter www.klingenthal.de/DE/Buerger-und-Rathaus/Stadtplanung/Flaechennutzungsplaene/index.html eingestellt sowie über das Zentrale Landesportal www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite zugänglich gemacht.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1–3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Großen Kreisstadt Klingenthal, Stadtverwaltung, Kirchstraße 14, 08248 Klingenthal geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39–42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Hinweis auf § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Klingenthal, 09.10.2026
Judith Sandner
Oberbürgermeisterin
DOWNLOADS:
> Bekanntmachung
> Planurkunde
> Begründung mit Umweltbericht
> Zusammenfassende Erklärung