Entwurf des Bebauungsplanes „Camping- und Caravanplatz Dürrenbachtal“
Umwandlungsfläche/Flurkarte
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Entwurf des Bebauungsplanes „Camping- und Caravanplatz Dürrenbachtal“

Ortsübliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Klingenthal über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Camping- und Caravanplatz Dürrenbachtal“ Fassung 11/2025

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> Original dieser Bekanntmachung

> Entwurf Planurkunde Bebauungsplan „Camping- und Caravanplatz Dürrenbachtal“

> Entwurf Begründung Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan

> Begründung Anlage 1 Bodenschutzrechtliche Bewertung

> Begründung Anlage 2 Protokoll [78210056] Altablagerung „hinter Schwimmbad“

> Begründung Anlage 3 Artenschutz Potentialanalyse

> Begründung Anlage 4 Ergänzendes Gutachten Ableitung Niederschlag

> Begründung Anlage 5-1 FNP Änderung „Camping- und Caravanplatz Dürrenbachtal“ Planzeichnung

> Begründung Anlage 5-2 FNP-Änderung „Camping- und Caravanplatz Dürrenbachtal“

> Begründung Anlage 6 Antrag Waldumwandlungserklärung B-Plan „Camping- und Caravanplatz“ Klingenthal

> Begründung Anlage 6-1 Eintragung der Lage der Umwandlungsfläche in topografischer Übersichtskarte (Maßstab 1:10.000)

> Begründung Anlage 6-2 Lageplan bzw. Flurkarte mit eingezeichneter Umwandlungsfläche (Maßstab 1:2.500)

> Begründung Anlage 6-3 Eintragung der Lage der Ersatzfläche in topografischer Übersichtskarte (Maßstab 1:10.000)

> Begründung Anlage 6-4 Lageplan bzw. Flurkarte mit eingezeichneter Ersatzfläche (Maßstab 1:2.500)

Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.11.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes „Camping- und Caravanplatz Dürrenbachtal", Fassung 11/2025, gebilligt und die Unterlagen zur öffentlichen Beteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie zur Durchführung der Beteiligung der betroffenen Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB (Beschlussnummer: 124) bestimmt.
Das Plangebiet befindet sich nördlich des Freibades Klingenthal auf den Flurstücken 1075/1 und 1072/2 der Gemarkung Klingenthal. Die Lage wird auch aus dem nachstehenden Lageplan ersichtlich.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Camping- und Caravanplatz Dürrenbachtal" ist die planungsrechtliche Voraussetzung für die Modernisierung des bestehenden Campingplatzes im Dürrenbachtal.
Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes „Camping- und Caravanplatz Dürrenbachtal" und die Begründung mit Umweltbericht, beide Fassung 11/2025, sowie diese Bekanntmachung werden in der Zeit
vom 08.12.2025 bis 16.01.2026 ins Internet unter > Bekanntmachungen eingestellt sowie über das > Zentrale Landesportal zugänglich gemacht.

Als zusätzliche leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die vorgenannten Unterlagen während des vorab genannten Zeitraums in der Stadtverwaltung Klingenthal (Rathaus), Zimmer 107, Kirchstraße 14, 08248 Klingenthal während der Dienstzeiten:
  • Montag geschlossen
  • Dienstag 9–12 Uhr und 13–18 Uhr
  • Mittwoch 9–12 Uhr
  • Donnerstag 9–12 Uhr und 13–16 Uhr
  • Freitag 9–12 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
 
Neben den o. g. Unterlagen werden die für die Große Kreisstadt Klingenthal wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ebenfalls öffentlich ausgelegt.
Es liegen folgende umweltbezogene Stellungnahmen (Dwonloads)

> Landesdirektion Sachsen [a]

> Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie [b]

> Sächsisches Oberbergamt [c]

> Planungsverband Region Chemnitz [d]

> Landratsamt Vogtlandkreis [e]

> Zweckverband Naturpark Erzgebirge/Vogtland [f]

mit Aussagen zu den folgenden Schutzgütern vor:

1. Tiere & Pflanzen
  • Vorbehaltsgebiet Arten- und Biotopschutz [a, d]
  • Europäisches Vogel-Schutzgebiet [a]
  • relevante Raum für Fledermäuse [a, d]
  • von Wald nach Sächsischen Waldgesetzes fast komplett überlagert [d, e]
2. Boden & Fläche
  • regionalen Schwerpunktgebiet der Altlastenbehandlung [unterirdische Mülldeponie) [a, d, e]
  • Erdbebenzone 1 mit der geologischen Untergrundklasse R [b]
  • stark sauren Böden [d]
3. Wasser
  • Gebiet zur Erhaltung und Verbesserung des Wasserrückhalts [a]
  • Hochwasserentstehungsgebiet [a]
  • Bereich mit besonderen Anforderungen an den Grundwasserschutz [a]
4. Landschaft
  • vollständig in Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft [a]
  • teilweise in Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft [a]
  • Entwicklungszone/Schutzzone II des Naturparks Erzgebirge/Vogtland [e, f]
5. Klima
  • Frischluftentstehungsgebiet [a, d]
6. Kultur & Sachgüter
  • Bauvorhaben in einem alten Bergbaugebiet (das Vorhandensein nichtrisskundiger Grubenbaue in Tagesoberflächennähe ist nicht auszuschließen) [c]
7. Mensch
  • festgelegtes Radonvorsorgegebiet [b]
  • gewisse Geräuschimmissionsvorbelastung von Sport- und Freizeitanlagen (Sportplatz, Freibad etc.) an den nächsten betroffenen Wohnbebauungen gegeben [e]

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen vorrangig elektronisch per E-Mail an beteiligung@stadt-klingenthal.de übermittelt werden. In Ausnahmefällen ist aber weiterhin auch die Übermittlung auf einem anderen Weg z. B. postalisch an Stadt Klingenthal, Kirchstraße 14, 08248 Klingenthal oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung (Rathaus), Kirchstraße 14, 08248 Klingenthal, möglich. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Zeitgleich werden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Datenschutz: Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Großen Kreisstadt Klingenthal in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e Datenschutz­Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Klingenthal, 28.11.2025

Judith Sandner
Oberbürgermeisterin
 

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