1. Änderung Bebauungsplan Einzelhandelsstandort an der Markneukirchner Straße
Planausschnitt
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1. Änderung Bebauungsplan Einzelhandelsstandort an der Markneukirchner Straße

Öffentliche Bekanntmachung gemäß §10 Abs. 3 BauGB: Inkrafttreten der Satzung der 1. Änderung Bebauungsplan „Einzelhandelsstandort an der Markneukirchner Straße“.
Der Statrat der Großen Kreisstadt Klingenthal hat am 28.01.2025 die 1. Änderung Bebauungsplan „Einzelhandelsstandort an der Markneukirchner Straße“ in öffentlicher Sitzung als Satzung nach §10 Abs. 1 BauGB beschlossen.

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> Download Anlage zur Begründung
 

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